Deponieverbot Rigips

Recyclinggips-Verordnung

📅 Gültig seit 01.01.2026


❗ WAS BETRIFFT DAS?

  • Gipskartonplatten (Rigips)
  • Gipsfaserplatten
  • Calciumsulfatestrich
  • Gipsreste aus Bau & Abbruch

🚫 VERBOTEN

  • Entsorgung im Bauschutt
  • Entsorgung im Restmüll
  • Deponierung von Gipsabfällen

✅ RICHTIGES VORGEHEN

    1. Trennung auf der Baustelle
  • Eigener Container für Gipsabfälle
  • Keine Vermischung mit anderen Baustoffen
    2. Saubere Sammlung
  • Material trocken halten
  • Möglichst sortenrein sammeln
    3. Keine Fremdstoffe

    Folgendes darf NICHT enthalten sein:

⚠️ BESONDERE FÄLLE

  • Verunreinigter Gips (z. B. Asbest)
    getrennt behandeln, Sonderentsorgung notwendig

♻️ ZIEL DER REGELUNG

  • Wiederverwertung von Gips
  • Schonung von Ressourcen
  • Reduktion von Deponieabfällen
  • Beitrag zur Kreislaufwirtschaft

👷 VERANTWORTUNG AUF DER BAUSTELLE

  • Bauleitung organisiert Trennung
  • Mitarbeiter müssen korrekt sortieren
  • Fehlwürfe verursachen Mehrkosten & Probleme bei der Entsorgung

📌 MERKSATZ

Gips gehört NICHT in den Bauschutt!
Immer getrennt sammeln und recyceln!


ℹ️ RECHTSGRUNDLAGE

⚖️ HINWEIS

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt.
Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.