Recyclinggips-Verordnung
📅 Gültig seit 01.01.2026
❗ WAS BETRIFFT DAS?
- Gipskartonplatten (Rigips)
- Gipsfaserplatten
- Calciumsulfatestrich
- Gipsreste aus Bau & Abbruch
🚫 VERBOTEN
- Entsorgung im Bauschutt
- Entsorgung im Restmüll
- Deponierung von Gipsabfällen
✅ RICHTIGES VORGEHEN
1. Trennung auf der Baustelle
- Eigener Container für Gipsabfälle
- Keine Vermischung mit anderen Baustoffen
2. Saubere Sammlung
- Material trocken halten
- Möglichst sortenrein sammeln
3. Keine Fremdstoffe
Folgendes darf NICHT enthalten sein:
- Holz
- Metall (Schrauben, Profile)
- Dämmstoffe
- Beton / Ziegel
- Kunststoff
- Link zu Infoblatt von GzG
⚠️ BESONDERE FÄLLE
- Verunreinigter Gips (z. B. Asbest)
getrennt behandeln, Sonderentsorgung notwendig
♻️ ZIEL DER REGELUNG
- Wiederverwertung von Gips
- Schonung von Ressourcen
- Reduktion von Deponieabfällen
- Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
👷 VERANTWORTUNG AUF DER BAUSTELLE
- Bauleitung organisiert Trennung
- Mitarbeiter müssen korrekt sortieren
- Fehlwürfe verursachen Mehrkosten & Probleme bei der Entsorgung
📌 MERKSATZ
Gips gehört NICHT in den Bauschutt!
Immer getrennt sammeln und recyceln!
ℹ️ RECHTSGRUNDLAGE
- Recyclinggips-Verordnung (BGBl. II Nr. 415/2024)
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
⚖️ HINWEIS
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt.
Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.