Deponieverbot Rigips

Recyclinggips-Verordnung

📅 Gültig seit 01.01.2026


❗ WAS BETRIFFT DAS?

  • Gipskartonplatten (Rigips)
  • Gipsfaserplatten
  • Calciumsulfatestrich
  • Gipsreste aus Bau & Abbruch

🚫 VERBOTEN

  • Entsorgung im Bauschutt
  • Entsorgung im Restmüll
  • Deponierung von Gipsabfällen

✅ RICHTIGES VORGEHEN

    1. Trennung auf der Baustelle
  • Eigener Container für Gipsabfälle
  • Keine Vermischung mit anderen Baustoffen
    2. Saubere Sammlung
  • Material trocken halten
  • Möglichst sortenrein sammeln
    3. Keine Fremdstoffe

    Folgendes darf NICHT enthalten sein:

⚠️ BESONDERE FÄLLE

  • Verunreinigter Gips (z. B. Asbest)
    getrennt behandeln, Sonderentsorgung notwendig

♻️ ZIEL DER REGELUNG

  • Wiederverwertung von Gips
  • Schonung von Ressourcen
  • Reduktion von Deponieabfällen
  • Beitrag zur Kreislaufwirtschaft

👷 VERANTWORTUNG AUF DER BAUSTELLE

  • Bauleitung organisiert Trennung
  • Mitarbeiter müssen korrekt sortieren
  • Fehlwürfe verursachen Mehrkosten & Probleme bei der Entsorgung

📌 MERKSATZ

Gips gehört NICHT in den Bauschutt!
Immer getrennt sammeln und recyceln!


ℹ️ RECHTSGRUNDLAGE

⚖️ HINWEIS

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt.
Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.