Deponieverbot kmf

Deponieverbot für KMF (Mineralwolle)

📅 Geplant ab voraussichtlich 2027


❗ WAS BETRIFFT DAS?

  • Künstliche Mineralfasern (KMF)
  • Glaswolle
  • Steinwolle
  • Dämmstoffe aus Mineralwolle (z. B. aus Dach, Fassade, Innenausbau)

🚫 VERBOTEN (GEPLANT)

  • Deponierung von KMF-Abfällen (insbesondere „neue“ Mineralwolle)
  • Vermischung mit Bauschutt oder Restmüll
  • Unsachgemäße Entsorgung ohne Trennung

✅ RICHTIGES VORGEHEN

    1. Trennung auf der Baustelle
  • Eigene Big Bags oder Container für KMF
  • Strikte Trennung von anderen Abfällen
    2. Staubarme Sammlung
  • Material möglichst staubdicht verpacken
  • Big Bags verschließen (z. B. Mineralwolle-Säcke)
    3. Keine Vermischung

    Folgendes darf NICHT enthalten sein:

  • Bauschutt (Ziegel, Beton)
  • Holz
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Gips / andere Dämmstoffe

⚠️ BESONDERE FÄLLE

  • Alte Mineralwolle (vor 1996)
    gilt als potenziell gesundheitsgefährdend (krebserzeugende Fasern)
    → getrennte Sammlung, spezielle Verpackung & Entsorgung erforderlich

♻️ ZIEL DER REGELUNG

  • Förderung von Recyclinglösungen für Mineralwolle
  • Reduktion von Deponievolumen
  • Schonung von Ressourcen
  • Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes

👷 VERANTWORTUNG AUF DER BAUSTELLE

  • Bauleitung organisiert getrennte Sammlung
  • Mitarbeiter müssen korrekt verpacken und entsorgen
  • Schutzausrüstung verwenden (Handschuhe, Maske, Schutzkleidung)
  • Fehlwürfe führen zu Mehrkosten und möglichen Strafen

📌 MERKSATZ

Mineralwolle gehört NICHT in den Bauschutt!
Immer getrennt sammeln, staubdicht verpacken und korrekt entsorgen!


ℹ️ RECHTSGRUNDLAGE

  • Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Deponieverordnung (geplante Anpassungen für KMF)

⚖️ HINWEIS

Alle Angaben basieren auf aktuellem Planungsstand.
Änderungen im Gesetzgebungsprozess möglich.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

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