Deponieverbot für KMF (Mineralwolle)
📅 Geplant ab voraussichtlich 2027
❗ WAS BETRIFFT DAS?
- Künstliche Mineralfasern (KMF)
- Glaswolle
- Steinwolle
- Dämmstoffe aus Mineralwolle (z. B. aus Dach, Fassade, Innenausbau)
🚫 VERBOTEN (GEPLANT)
- Deponierung von KMF-Abfällen (insbesondere „neue“ Mineralwolle)
- Vermischung mit Bauschutt oder Restmüll
- Unsachgemäße Entsorgung ohne Trennung
✅ RICHTIGES VORGEHEN
1. Trennung auf der Baustelle
- Eigene Big Bags oder Container für KMF
- Strikte Trennung von anderen Abfällen
2. Staubarme Sammlung
- Material möglichst staubdicht verpacken
- Big Bags verschließen (z. B. Mineralwolle-Säcke)
3. Keine Vermischung
Folgendes darf NICHT enthalten sein:
- Bauschutt (Ziegel, Beton)
- Holz
- Kunststoffe
- Metalle
- Gips / andere Dämmstoffe
⚠️ BESONDERE FÄLLE
- Alte Mineralwolle (vor 1996)
gilt als potenziell gesundheitsgefährdend (krebserzeugende Fasern)
→ getrennte Sammlung, spezielle Verpackung & Entsorgung erforderlich
♻️ ZIEL DER REGELUNG
- Förderung von Recyclinglösungen für Mineralwolle
- Reduktion von Deponievolumen
- Schonung von Ressourcen
- Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes
👷 VERANTWORTUNG AUF DER BAUSTELLE
- Bauleitung organisiert getrennte Sammlung
- Mitarbeiter müssen korrekt verpacken und entsorgen
- Schutzausrüstung verwenden (Handschuhe, Maske, Schutzkleidung)
- Fehlwürfe führen zu Mehrkosten und möglichen Strafen
📌 MERKSATZ
Mineralwolle gehört NICHT in den Bauschutt!
Immer getrennt sammeln, staubdicht verpacken und korrekt entsorgen!
ℹ️ RECHTSGRUNDLAGE
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Deponieverordnung (geplante Anpassungen für KMF)
⚖️ HINWEIS
Alle Angaben basieren auf aktuellem Planungsstand.
Änderungen im Gesetzgebungsprozess möglich.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.