ab 16.11. geltende Maßnahmen
Für Ihre und unsere Gesundheit bitten wir Sie, folgende CORONA-Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
-
Personen die derzeit in Quarantäne sind, eine laufende Testung haben oder Krankheitssymptome aufweisen, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten!
-
Bitte zuerst im Büro beim Empfang anmelden
-
keine Barzahlung oder Kartenzahlung - nur per Rechnung
-
Kein Betreten des Verwaltungsgebäudes - ausser zur Anmeldung im Empfangsbereich
- Abstand von mindestens zwei Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.
Falls der Mindestabstand aus betrieblichen Gründen nicht eingehalten werden kann ist die Verwendung eines mitgebrachten Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben.
Wir danken für Ihr Verständnis
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Mindestabstand von 2 Meter einhalten |
Wenn der Mindestabstand nicht |
physischen Kontakt vermeiden |
Beim Husten/Niesen bitte zusätzlich Ellenbogen-Beuge vorhalten |
---------------------------------------- | ---------------------------------------- | ---------------------------------------- | ---------------------------------------- |