






•1 Geltungsbereich und Umfang
1.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, mit welchen wir Leistungen anbieten oder erbringen. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Durch die Bestellung anerkennt der Kunde ausdrücklich die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Vertragsinhalt.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn sie den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehen.
•2 Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns die Erfüllung eingehender Bestellungen vor.
2.2 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder erfüllen. Bei sich ändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Bei uns eingehende Bestellungen sind unwiderruflich und binden den Kunden durch mindestens vier Wochen, wobei sich diese Frist angemessen verlängert, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine darüber hinausgehende Annahmefrist tunlich erscheint.
•3 Leistungen
3.1 Wir erbringen Laborleistungen nach Maßgabe des Standes der Technik und nach den Regeln der guten Laborkunde. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus unseren Angeboten, sowie den Auftragsbestätigungen.
3.2 Wir sind berechtigt, geeignete Dritte mit der gänzlichen oder teilweisen Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung zu beauftragen. Wir haften für die sorgfältige Auswahl der die Leistung erbringenden Dritten.
•4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen jedweder Art zu geben und uns über sämtliche für die Auftragsverwirklichung wichtigen Umstände aufzuklären.
4.2 Die von uns angewandten Untersuchungsmethoden sind, sofern sie nicht allgemeinkundig sind, unser geistiges Eigentum und vom Kunden und dessen Mitarbeitern geheimzuhalten.
4.3 Ist zur Leistungserbringung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, verpflichtet sich dieser, nach terminlicher Absprache mit uns, sämtliche erforderlichen Hilfestellungen auf eigene Kosten zu leisten.
4.4 Ist die Erbringung unserer Leistungen aufgrund fehlender Voraussetzungen beim Kunden nicht oder nicht zur vereinbarten Zeit möglich oder entstehen durch fehlende Voraussetzungen beim Kunden Mehrleistungen, gebührt uns eine angemessene Entschädigung in Höhe des vereinbarten Honorares für den entstandenen Zeit- und Sachaufwand.
•5 Preise / Zahlung
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere aktuellen Preislisten bzw. die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise.
5.2 Es steht uns frei, Anzahlungen auf die vereinbarten Preise und/oder Sicherheiten für die Bezahlung ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Werden Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht gegeben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Schäden jedweder Art, welche uns durch die Vertragsauflösung entstehen, ersetzt zu verlangen. Hält der Kunde vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht ein, sind wir berechtigt, sofort weitere Leistungen einzustellen.
5.3 Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tagen spesen- und abzugsfrei zu bezahlen.
5.4 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.5 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Mahn- und Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
5.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
5.7 Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden aus welchem Grund auch immer ist unzulässig.
•6 Termine
6.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten oder sonst ausdrücklich vereinbarten Termine zur Leistungserbringung.
6.2 Wird die Leistungserfüllung durch Umstände, welche nicht in unserem Bereich liegen oder von uns nicht verschuldet sind, verzögert, verlängern sich die Fristen entsprechend. Dem Kunden steht kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche zu.
•7 Gewährleistung / Haftung
7.1 Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluß binnen acht Tagen schriftlich und detailliert zu erfolgen.
7.2 In Fällen der Gewährleistung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Herabsetzung des Werklohnes berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden jeder Art sind ausgeschlossen.
7.3 Wir haften nicht für Sachschäden, welche durch Fehler in unseren Leistungen entstehen. Insbesondere ist jede Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
7.4 Fehlerbehebungen lt. EN 45001 erfolgen entsprechend unserem QS Handbuch in der jeweils gültigen Fassung.
•8 Schlussbestimmungen
8.1 Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht in Feldkirch zuständig.
8.2 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
8.3 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes nicht.
Stand 1.7.99
